Offener Brief an die Standard-Redaktion
Bezugnahme auf den Artikel im Standard vom 11. Februar 2019
als ich Ihren Blogartikel vom 11. Februar 2019 gelesen habe, war ich von den vielen, positiven Inhalten durchaus überrascht, trotz der – wie üblich - negativen Schlagzeile. Trotzdem ersuchen wir um faire Berichterstattung und eine für Journalisten übliche korrekte den Tatsachen entsprechende Wortwahl.
Es ist inhaltlich nicht korrekt zu schreiben, ein Gerichtsurteil bestätigt Granderwasser sei Unfug.
Es ist inhaltlich korrekt zu schreiben, ein Gerichtsurteil bestätigt, dass eine private Person das Recht hat in der Öffentlichkeit Grander und seine Produkte als (esoterischen) Unfug zu bezeichnen.
Dieses persönliche Werturteil war von der betreffenden Person weder wissenschaftlich erarbeitet noch bewiesen worden.
Ich ersuche Sie sehr freundlich in zukünftigen Artikeln die Tatsachen richtig zu kommunizieren.
Belebte Grüße aus Tirol
Johann Grander
Geschäftsführer